Busemeyer GmbH
Bericht über die erfolgreiche Abwicklung eines Schadens im Bereich Datenverlust
GBH MedienPolice® bietet umfassenden Schutz bei Datenverlust.
Kaum eine andere Branche ist so abhängig von einem reibungslosen Datentransfer und einer effizienten und sicheren Informationstechnik wie die Druck- und Medienbranche. Die damit verbundenen Risiken sind erheblich:
Datenverlust, fehlerhafte Layout-Daten, Viren, Hacker oder ein Blackout des Servers können schnell zu existenzbedrohenden Gefahren werden. Um sich davor zu schützen, setzt das Unternehmen Busemeyer GmbH Digitale Medien und Druck in Remscheid auf die GBH MedienPolice®, die sich bereits im Ernstfall bestens bewährt hat.
Zum Angebotsportfolio der Busemeyer GmbH gehört neben der Layout-Entwicklung für Print- und Online-Projekte in erster Linie die digitale und konventionelle Produktion von Druckerzeugnissen aller Art.
Die Erinnerung an den Vorfall ist bei den rund 20 Mitarbeitern des Unternehmens noch sehr lebendig: Durch einen Blackout des Servers war plötzlich kein Kontakt zu den Festplatten der diversen Rechner und damit auch keinerlei Datenzugriff mehr möglich. Weiterhin zeigte sich, dass über mehrere Tage eine fehlerhafte Datensicherung erfolgt war.
Was war zu tun? Schnell wurde den Inhabern und Mitarbeitern klar, welche existentiellen Gefahren dem Unternehmen durch den totalen Verlust sämtlicher Arbeitsdaten drohten.
Der schnelle Einsatz eines erfahrenen Systemtechnikers machte es schließlich möglich, den größten Teil der Daten in kürzester Zeit zu retten bzw. wiederherzustellen. Der defekte Server musste erneuert werden. Schnell zeichneten sich Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro ab, für die das Unternehmen jedoch nach Prüfung des Sachverhaltes innerhalb von nur wenigen Tagen die volle Kostenzusage durch GBH erhielt. Und das, obwohl eine fehlerhafte Datensicherung vorlag und das Unternehmen ohne vorherige Rücksprache mit GBH einen neuen Server und die Wiederherstellung der Daten in Auftrag gegeben hatte.
Bereits nach zwei Wochen hatte die Busemeyer GmbH den vollen Schadensausgleich erhalten.
(Auszug aus einem Fachartikel in zukunft medien 01.2006)