Das Plus
Druckereien, Buchbinder, Verlage sowie Display- und Verpackungshersteller/-drucker, die sich für die GBH MedienPolice® entscheiden, profitieren von einem Vertragswerk, das sich durch umfangreiche Leistung und großen Service und eine regelmäßige Anpassung an den aktuellen Stand auszeichnet.
Profitieren Sie unter anderem von folgenden Vorteilen:
Komplette Unabhängigkeit als Makler: Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht an einen festen Versicherer gebunden und können dadurch flexibel und effizient die gesamte Bandbreite unterschiedlicher Versicherungsanbieter und Konzepte in Anspruch nehmen und bündeln.
Größe und Kundenzahl: Wir sind bei den Versicherungsgesellschaften nicht nur ein angesehener Partner, der schnell und gezielt etwas bewegen kann, sondern wir erhalten auch Mengen- und Bündelrabatte, die wir an Sie weitergeben.
Individueller Versicherungsschutz nach dem Bausteinprinzip, aber dennoch: eine Police und ein Beitrag!
Generelle Neuwertentschädigung im Rahmen der Sach- und Maschinenversicherung (goldene Regel)
Partielle Mitversicherung von Verschleißschäden in der Maschinenversicherung, obwohl Verschleißschäden vom Grunde her ausgenommen sind.
Pauschalversicherung von Neuanschaffungen: In der GBH MedienPolice® sind sämtliche im Betrieb eingesetzten technische Anlagen und Geräte der Satz- und Reprotechnik, Drucktechnik, Weiterverarbeitungsanlagen und sonstige Geräte - auch wenn diese geleast oder gemietet sind - versichert. Durch die Pauschalversicherung werden auch Neuanschaffungen automatisch mit in den Versicherungsschutz einbezogen. Eine Meldung ist nur dann notwendig, wenn die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen nicht mehr ausreichen.
Gutachter-Auswahl: Gibt es Streit um den Gutachter, wird mit dem Versicherungsnehmer einvernehmlich ein Alternativ-Experte gesucht.
Übernahme von Express-Zuschlägen für die Ersatzteil-Zuführung sowie Lohnzuschlägen für Sonntags- oder Feiertagsarbeit.
Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit bis zu einer Schadenhöhe von EUR 100.000
Abdeckung von Schäden durch Produkt-Rückrufe: Im Rahmen der Absicherung für Produkt-Rückrufe sind Vermögensschäden bis zu EUR 250.000 prämienfrei abgedeckt, „die" - so die Originalformulierung - „dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen vermuteter Mängel von Erzeugnissen oder aufgrund behördlicher Anordnung zur Vermeidung von Personenschäden, ein Rückruf durchgeführt werden muss.“
Absicherung für Lohnbearbeitungsschäden: Die Erweiterung „Lohnbearbeitungsschäden" betrifft vor allem Fälle, bei denen einem Druck- und Medienunternehmen Materialien zur unmittelbaren Bearbeitung übergeben werden. Kommt es bei den damit verbundenen vor- und nachgelagerten Tätigkeiten zu Fehlern, Materialbeschädigungen oder sonstigen Folgekosten, besteht die Möglichkeit zum Ausgleich bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Speziell für Lettershops: Fehlversendungen von Briefen, Paketen, Prospekten sind mitversichert (Portokosten).
Speziell für Buchbinder: erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für fehlerhafte Bindearbeiten. Mitversichert sind unter anderem gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter infolge mangelhafter Bindearbeiten, sofern das gebundene Erzeugnis unveräußerlich ist und soweit diese Kosten nicht zur Behebung des Mangels selbst aufgebracht werden oder sonstwie den Charakter der Nachbesserung tragen.
Alles in allem: Ein leistungsfähiges Konzept sowie Leistungsbestandteile, die Ihnen größtmögliche Sicherheit bei niedrigem administrativen Aufwand garantieren.